Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dashing Consulting GmbH
Heidstraße 17A
55743 Idar-Oberstein
(Stand: Juli 2025)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Dashing Consulting GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Recruiting- und Beratungsleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsgegenstand

Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Recruiting, insbesondere die Identifikation, Ansprache und Vorstellung geeigneter Kandidat:innen für Vakanzen beim Kunden ausschließlich gegenüber Unternehmern. Leistungen gegenüber Privatkunden im Sinne des § 13 BGB werden nicht erbracht.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. 

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines individuellen Angebots durch den Kunden zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich bis zur Annahme durch den Kunden.

4. Leistungszeit / Mitwirkungspflichten

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Das beißt sich mit Ziffer 3
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich der Anbieter von seinen Leistungspflichten lösen oder angemessene Fristverlängerung beanspruchen.

5. Vergütung

(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis individuell vereinbarter Paketpreise. Erweiterungen und Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand oder Absprache abgerechnet.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und weitere Leistungen bis zur Begleichung auszusetzen.

6. Nutzungsrechte / Vertraulichkeit

(1) Der Kunde erhält keine über das jeweilige Projekt hinausgehenden Nutzungsrechte an Konzepten, Unterlagen oder Profilen.
(2) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen oder personenbezogenen Informationen.
(3) Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus für einen Zeitraum von 24 Monaten.

7. Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Unternehmensleitung oder leitender Angestellter beruhen.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Erfolgsgarantie im Sinne der tatsächlichen Besetzung einer Vakanz wird nicht gegeben.
(4) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(5) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Kandidaten und Bewerber. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Referenzen und Qualifikationen.

(6) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Falschangaben von Kandidaten/Bewerbern in Social Media, Interviews und Zeugnissen. Der Anbieter hat solche Angaben nicht überprüft.

8. Leistungsnachweise / Referenzen

Sofern keine ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung besteht, darf der Anbieter den Namen und das Logo des Kunden als Referenz nennen.

9. Datenschutz

Der Anbieter und der Kunde verpflichten zur gegenseitigen Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen.

10. Mitwirkungspflicht

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Mitwirkung und kurze Reaktionszeit seitens des Kunden wichtig. Dies beinhaltet ein zeitnahes Feedback zu vorgestellten Bewerbern und deren schnellstmöglichen Einladung zu einem Interview. Sollten diese Mitwirkungspflichten verletzt werden, so kann die Zusammenarbeit seitens Anbieter vorzeitig beendet werden und das vertraglich vereinbarte Honorar für die Restlaufzeit wird fällig. Die Zusammenarbeit kann insbesondere dann vom Anbieter als abgeschlossen betrachtet werden, wenn der Anbieter innerhalb von 4 Wochen trotz Nachfragen kein Feedback zur weiteren Vorgehensweise erhält.

10. Kündigung

(1) Verträge mit festem Leistungszeitraum enden mit Ablauf der vereinbarten Frist.
(2) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.(4) Es gelten zunächst Vereinbarungen aus dem Angebot und dann Regelungen der AGB für den Fall kollidierender Regelungen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.